Einlass zu Konzerten gewähren wir Geimpften, vollständig Genesenen oder aktuell Getesteten (3G-Regel). Der Nachweis erfolgt durch offizielle – auch elektronische – Dokumente wie Impfnachweise oder Zertifikate sowie Schnelltests, nicht älter als 24 Stunden, und PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden. Selbsttests unter Aufsicht vor dem Konzerteinlass sind leider nicht möglich. Bitte haben Sie zudem ein Ausweisdokument bei sich.
Schülerinnen und Schüler gelten wegen der regelmäßigen Tests an den Schulen als getestet. Sie sollten ihren Schülerausweis oder ein Schülerticket vorzeigen können.
Zusätzlich besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen (OP-Masken) oder FFP2-Masken.
Für Kinder unter 6 Jahren gelten die 3G-Regel und Maskenpflicht nicht.
Die Sitzplätze in der Stephanskirche – entweder einzelne Stühle oder Markierungen in den Bänken – haben einen Abstand von mindestens 1,5 Meter. Sie sind nummeriert und werden beim Kartenkauf nach dem Zufallsprinzip vergeben. Individuelle Platzwünsche können wir leider nicht berücksichtigen, bitte tauschen Sie auch keine Sitzplätze nach dem Einlass.
Das dient vor allem der Nachverfolgbarkeit bei eventuell nach dem Konzert auftretenden Infektionen. So brauchen wir nur die jeweiligen Sitznachbarn zu benachrichtigen und ans Gesundheitsamt zu melden, nicht gleich alle Konzertbesucher.